Zum Inhalt springen

Kfz-Sachverständigenbüro Maik Mohr

Unfallgutachten Schifferstadt

Unabhängiges Kfz-Unfallgutachten in Schifferstadt nach Verkehrsunfall. Kostenlos bei unverschuldetem Unfall – die gegnerische Versicherung zahlt. 24h Soforthilfe.

  • DGuSV-zertifiziert
  • 24/7 erreichbar
  • Kostenlos bei Fremdverschulden

Auf einen Blick

Ihre Vorteile

Vollständige Schadensdokumentation

Ich dokumentiere jeden Schaden lückenlos mit professioneller Fototechnik und präzisen Messungen. So hat die gegnerische Versicherung keine Grundlage für Kürzungen.

Berechnung aller Ansprüche

Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall und Wiederbeschaffungswert. Ich ermittle jeden Posten, der Ihnen zusteht, damit Sie keinen Cent verschenken.

Rechtssichere Gutachten

Meine Gutachten sind gerichtsfest und werden von Versicherungen, Anwälten und Gerichten als Beweismittel anerkannt.

Schnelle Erstellung in 24-48h

Nach der Fahrzeugbesichtigung erhalten Sie Ihr fertiges Gutachten innerhalb von 24 bis 48 Stunden, damit die Schadensregulierung zügig vorangeht.

Warum Sie nach einem Unfall einen unabhängigen Gutachter brauchen

Ein Verkehrsunfall ist eine Stresssituation. Neben dem Schock stehen plötzlich Fragen im Raum: Wer zahlt den Schaden? Wie hoch sind die Reparaturkosten? Habe ich Anspruch auf einen Mietwagen? Die gegnerische Versicherung wird Ihnen schnell einen eigenen Gutachter schicken, doch dieser arbeitet im Interesse der Versicherung, nicht in Ihrem.

Als unabhängiger Kfz-Sachverständiger stehe ich ausschließlich auf Ihrer Seite. Mein Unfallgutachten dokumentiert den tatsächlichen Schaden an Ihrem Fahrzeug und sichert Ihre Ansprüche. Und das Beste: Bei einem unverschuldeten Unfall ist mein Gutachten für Sie komplett kostenlos - die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung.

Ihr Recht auf einen eigenen Gutachter

Was viele nicht wissen: Sie haben als Geschädigter das Recht, einen eigenen Sachverständigen zu beauftragen. Dieses Recht ist durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) seit Jahrzehnten gefestigt. Lassen Sie sich von der gegnerischen Versicherung nicht davon abbringen. Ein Gutachter, den die Versicherung schickt, wird tendenziell den Schaden niedriger bewerten - das kann Sie mehrere Hundert oder sogar Tausend Euro kosten.

Kürzlich betreute ich einen Mandanten aus Schifferstadt, dessen Kompaktwagen nach einem Auffahrunfall an der Kreuzung Burgstraße erheblich beschädigt wurde. Die gegnerische Versicherung bot zunächst nur 2.800 Euro an. Mein unabhängiges Gutachten wies einen Gesamtschaden von 4.350 Euro nach - inklusive merkantiler Wertminderung (dem Wertverlust Ihres Fahrzeugs allein durch die Unfallhistorie). Der Mandant erhielt letztlich den vollen Betrag.

Was mein Unfallgutachten umfasst

Detaillierte Schadensdokumentation

Ich komme direkt zu Ihnen – an den Unfallort, zu Ihrer Werkstatt oder zu Ihnen nach Hause. Bei der Besichtigung dokumentiere ich jeden Schaden mit hochauflösenden Fotos aus verschiedenen Winkeln. Verdeckte Schäden, die auf den ersten Blick nicht sichtbar sind, identifiziere ich durch systematische Prüfung der Fahrzeugstruktur.

Kalkulation der Reparaturkosten

Auf Basis der Schadensdokumentation erstelle ich eine detaillierte Reparaturkostenkalkulation. Diese berücksichtigt Ersatzteile, Arbeitslohn und Lackierung nach den Vorgaben des Herstellers. So ist sichergestellt, dass die Reparatur fachgerecht und vollständig durchgeführt werden kann.

Ermittlung der Wertminderung

Nach einem Unfall verliert Ihr Fahrzeug an Wert, selbst wenn es perfekt repariert wurde. Diese sogenannte merkantile Wertminderung steht Ihnen als Schadensersatz zu. Ich berechne diesen Betrag nach anerkannten Methoden und stelle sicher, dass er in der Regulierung nicht unter den Tisch fällt.

Prüfung auf Totalschaden

Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs (den Betrag, den Sie für ein vergleichbares Fahrzeug am Markt bezahlen müssten), liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. In diesem Fall ermittle ich den Wiederbeschaffungswert und den Restwert, damit Sie die volle Entschädigung erhalten.

Nutzungsausfallentschädigung

Für die Zeit, in der Ihr Fahrzeug nicht nutzbar ist, steht Ihnen eine Nutzungsausfallentschädigung zu – alternativ die Kosten für einen Mietwagen. Auch diese Ansprüche dokumentiere ich in meinem Gutachten.

So läuft die Begutachtung ab

Der Ablauf ist unkompliziert und für Sie mit minimalem Aufwand verbunden.

Schritt 1: Kontaktaufnahme. Sie rufen mich an oder schreiben mir per WhatsApp. Ich bin rund um die Uhr erreichbar, auch am Wochenende. Schildern Sie mir kurz, was passiert ist.

Schritt 2: Terminvereinbarung. Ich vereinbare zeitnah einen Besichtigungstermin mit Ihnen. Ich komme zu Ihnen – kostenlose Vor-Ort-Besichtigung im gesamten Rhein-Neckar-Gebiet.

Schritt 3: Fahrzeugbesichtigung. Vor Ort begutachte ich Ihr Fahrzeug gründlich, dokumentiere alle Schäden fotografisch und nehme die technischen Daten auf. Die Besichtigung dauert in der Regel 30 bis 60 Minuten.

Schritt 4: Gutachtenerstellung. Innerhalb von 24 bis 48 Stunden erhalten Sie Ihr fertiges Gutachten als PDF - rechtssicher, detailliert und von Versicherungen anerkannt.

Schritt 5: Schadensregulierung. Auf Wunsch unterstütze ich Sie auch bei der Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung und vermittle Ihnen bei Bedarf einen spezialisierten Anwalt für Verkehrsrecht.

Warum Mandanten mir vertrauen

Ich bin Maik Mohr, DGuSV-zertifizierter Kfz-Sachverständiger und staatlich geprüfter Kfz-Techniker mit fundierter Erfahrung in der Fahrzeugbegutachtung. Mein Büro befindet sich in Schifferstadt. Im gesamten Rhein-Neckar-Gebiet bin ich für Sie unterwegs - von Mannheim über Ludwigshafen und Speyer bis Heidelberg.

Was mich auszeichnet: Ich arbeite ausschließlich für Geschädigte und Fahrzeugbesitzer, niemals für Versicherungen. Das garantiert Ihnen eine unabhängige, faire Bewertung Ihres Schadens. Meine Gutachten sind präzise, gerichtsfest und auf dem neuesten Stand der Technik.

Kostenlos bei unverschuldetem Unfall

Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie Anspruch auf einen eigenen Sachverständigen. Die Kosten für mein Gutachten werden vollständig von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen. Für Sie entstehen keine Kosten. Das ist Ihr gesetzlicher Anspruch.

24 Stunden erreichbar

Ein Unfall passiert selten zu Bürozeiten. Deshalb bin ich rund um die Uhr für Sie erreichbar - telefonisch und per WhatsApp. Auch an Wochenenden und Feiertagen. Rufen Sie mich direkt an – ich kümmere mich um alles Weitere.

Komplette Abwicklung aus einer Hand

Von der Erstberatung über die Fahrzeugbesichtigung bis zur fertigen Schadensregulierung begleite ich Sie durch den gesamten Prozess. Bei Bedarf vermittle ich Ihnen einen spezialisierten Anwalt und eine qualifizierte Werkstatt in Ihrer Nähe. Sie müssen sich um nichts kümmern.

Maik Mohr – Kfz-Sachverständiger

Wissen & Antworten

Häufig gestellte Fragen

Wann sollte ich einen Kfz-Gutachter beauftragen?
Sie sollten einen Kfz-Gutachter immer dann beauftragen, wenn Sie in einen Unfall verwickelt wurden, bei dem Sie nicht die Schuld tragen – denn das Gutachten ist dann für Sie kostenlos. Auch bei einem geplanten Fahrzeugverkauf oder -kauf ist ein unabhängiges Gutachten sinnvoll, um den tatsächlichen Wert objektiv feststellen zu lassen. Grundsätzlich gilt: Sobald es um Versicherungsansprüche, Schadensregulierung oder eine belastbare Fahrzeugbewertung geht, ist ein unabhängiger Sachverständiger Ihr wichtigster Partner.
Was kostet ein Kfz-Gutachten?
Die Kosten eines Kfz-Gutachtens richten sich nach Art und Umfang des Schadens bzw. der Bewertung. Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten vollständig – für Sie entstehen keine Kosten. Bei Wertgutachten oder Gebrauchtwagen-Checks erstelle ich Ihnen vorab ein transparentes Angebot. Rufen Sie mich gerne an unter 06235 4554992, dann besprechen wir Ihren konkreten Fall.
Ist das Gutachten bei unverschuldetem Unfall wirklich kostenlos?
Ja, das ist gesetzlich geregelt. Wenn Sie an einem Verkehrsunfall keine Schuld tragen, hat die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu übernehmen. Das ist Ihr Recht als Geschädigter – Sie sind nicht verpflichtet, den Gutachter der Versicherung zu akzeptieren. Ich rechne die Kosten direkt mit der gegnerischen Versicherung ab, sodass Sie sich um nichts kümmern müssen.
Wie lange dauert die Gutachten-Erstellung?
In der Regel erhalten Sie Ihr fertiges Gutachten innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach der Fahrzeugbesichtigung. Bei besonders umfangreichen Schäden kann es in Einzelfällen etwas länger dauern, aber ich informiere Sie in jedem Fall vorab über den Zeitrahmen. Mir ist bewusst, dass Sie Ihr Gutachten schnell brauchen – deshalb hat eine zügige Bearbeitung bei mir höchste Priorität.
Darf ich einen eigenen Gutachter wählen?
Ja, als Geschädigter haben Sie das Recht, einen eigenen unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen – und zwar auf Kosten der gegnerischen Versicherung. Lassen Sie sich nicht von der Versicherung einen hauseigenen Gutachter aufdrücken, denn dieser vertritt die Interessen der Versicherung, nicht Ihre. Ein unabhängiger Gutachter wie ich stellt sicher, dass Ihr Schaden vollständig und korrekt dokumentiert wird.

Kostenlose Erstberatung anfordern