Kfz-Sachverständigenbüro Maik Mohr
Haftpflichtgutachten Schifferstadt
Unabhängiges Haftpflichtgutachten in Schifferstadt nach Fremdverschulden. Kostenlos für den Geschädigten – die gegnerische Versicherung trägt die Kosten.
- DGuSV-zertifiziert
- 24/7 erreichbar
- Kostenlos bei Fremdverschulden
Auf einen Blick
Ihre Vorteile
Alle Ansprüche auf einen Blick
Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Wiederbeschaffungswert. Mein Gutachten erfasst jeden Posten, den die gegnerische Haftpflichtversicherung Ihnen schuldet.
Schutz vor Versicherungskürzungen
Die gegnerische Versicherung wird versuchen, den Schaden zu minimieren. Mein Gutachten ist so aufgebaut, dass typische Kürzungsargumente von vornherein entkräftet werden.
Kostenlos für den Geschädigten
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für mein Gutachten. Für Sie entstehen keinerlei Kosten.
Grundlage für den Anwalt
Mein Gutachten liefert Ihrem Anwalt die technische Grundlage für die Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche – detailliert, nachvollziehbar und gerichtsfest.
Was ein Haftpflichtgutachten ist und warum es so wichtig ist
Wenn Sie einen unverschuldeten Verkehrsunfall hatten, reguliert die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers Ihren Schaden. Das klingt unkompliziert, ist es in der Praxis aber oft nicht. Denn die gegnerische Versicherung hat ein wirtschaftliches Interesse daran, den Schaden möglichst gering zu halten. Hier kommt das Haftpflichtgutachten ins Spiel.
Ein Haftpflichtgutachten ist ein unabhängiges Schadensgutachten, das ich als Ihr Sachverständiger erstelle – nicht im Auftrag der Versicherung, sondern in Ihrem Auftrag als Geschädigter. Es dokumentiert den vollständigen Schaden an Ihrem Fahrzeug und sichert alle Ihre Ansprüche ab: Reparaturkosten, merkantile Wertminderung (den Wertverlust nach dem Unfall), Nutzungsausfallentschädigung und bei Totalschaden den Wiederbeschaffungswert.
Ihr Recht auf einen eigenen Gutachter
Der Bundesgerichtshof hat in zahlreichen Urteilen bestätigt: Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls haben Sie das Recht, einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen. Die Kosten dafür muss die gegnerische Haftpflichtversicherung tragen – das gehört zum Schadensersatz. Dieses Recht besteht unabhängig davon, ob die Versicherung Ihnen einen eigenen Gutachter anbietet oder sofort regulieren möchte.
Gut zu wissen: Wenn die gegnerische Versicherung Ihnen am Telefon sagt, ein eigener Gutachter sei nicht nötig, sie würden den Schaden unbürokratisch regulieren – dann hat die Versicherung dabei auch ihr eigenes wirtschaftliches Interesse im Blick. Ein von der Versicherung beauftragter Gutachter arbeitet in deren Auftrag. Nur ein von Ihnen beauftragter Sachverständiger arbeitet ausschließlich für Sie.
Ein aktuelles Beispiel: Eine Kundin aus Mannheim wurde auf der Autobahn A6 von hinten angefahren. Die gegnerische Versicherung schickte umgehend einen eigenen Prüfer, der den Schaden auf 2.100 Euro bezifferte. Die Kundin rief mich an. Mein unabhängiges Haftpflichtgutachten ergab Reparaturkosten von 3.850 Euro plus eine merkantile Wertminderung von 600 Euro. Die Kundin erhielt am Ende 4.450 Euro statt 2.100 Euro – eine Differenz von 2.350 Euro, die ihr ohne eigenes Gutachten entgangen wäre.
Welche Ansprüche mein Haftpflichtgutachten absichert
Reparaturkosten
Die zentrale Frage: Was kostet die fachgerechte Reparatur Ihres Fahrzeugs? Ich kalkuliere die Reparaturkosten nach Herstellervorgaben – mit Originalteilen und den Stundenverrechnungssätzen einer qualifizierten Fachwerkstatt in Ihrer Region. Nicht die Billigst-Variante, sondern die sachgerechte Instandsetzung.
Merkantile Wertminderung
Selbst nach einer perfekten Reparatur verliert ein Unfallfahrzeug an Marktwert. Dieser merkantile Minderwert steht Ihnen als Schadensersatz zu. Dieser Anspruch wird bei der Regulierung häufig nicht oder nur gering berücksichtigt. Ich berechne die Wertminderung nach anerkannten Methoden und fordere den Betrag in meinem Gutachten ein.
Nutzungsausfallentschädigung
Für jeden Tag, an dem Sie Ihr Fahrzeug wegen des Unfalls nicht nutzen können, steht Ihnen eine Entschädigung zu. Alternativ haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen. Die Höhe richtet sich nach Fahrzeugtyp und -klasse. Mein Gutachten dokumentiert die voraussichtliche Reparaturdauer als Grundlage für diesen Anspruch.
Wiederbeschaffungswert und Restwert
Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden (die Reparaturkosten übersteigen den Wiederbeschaffungswert) ermittle ich den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs – also den Betrag, den Sie für ein vergleichbares Fahrzeug am regionalen Markt bezahlen müssten. Gleichzeitig stelle ich den Restwert fest. Die Differenz zuzüglich der merkantilen Wertminderung ist Ihr Entschädigungsanspruch.
Ab- und Anmeldekosten
Wird Ihr Fahrzeug nicht repariert, stehen Ihnen die Kosten für die Abmeldung des beschädigten Fahrzeugs und die Anmeldung eines Ersatzfahrzeugs zu. Auch diese Position berücksichtige ich in meinem Gutachten.
Häufige Regulierungspraxen der gegnerischen Versicherung
Haftpflichtversicherungen verfolgen auch wirtschaftliche Interessen bei der Schadensregulierung. Wenn Sie die gängige Praxis kennen, können Sie Ihre Ansprüche besser einschätzen:
Schnelle Anrufe: Oft meldet sich die Versicherung innerhalb von Stunden nach dem Unfall und bietet eine “schnelle und unkomplizierte Regulierung” an. Ziel: Sie sollen auf einen eigenen Gutachter verzichten.
Eigener Gutachter: Die Versicherung bietet Ihnen einen von ihr beauftragten Gutachter an – dieser arbeitet im Auftrag der Versicherung.
Niedrige Stundensätze: In der Kalkulation werden teils Stundenverrechnungssätze von freien Werkstätten angesetzt, obwohl Sie insbesondere bei jüngeren oder markengepflegten Fahrzeugen Anspruch auf Markenwerkstatt-Niveau haben können.
Wertminderung streichen: Die Versicherung behauptet, Ihr Fahrzeug sei zu alt für eine Wertminderung, oder setzt einen Minimalbetrag an.
Restwert hochrechnen: Beim Totalschaden werden überhöhte Restwerte aus Internet-Restwertbörsen herangezogen, um die Entschädigung zu drücken.
Diese Regulierungspraxen kenne ich aus meiner täglichen Arbeit. Mein Haftpflichtgutachten ist so aufgebaut, dass typische Kürzungsargumente fachlich entkräftet werden.
Der Ablauf Ihres Haftpflichtgutachtens
Schritt 1: Kontaktaufnahme. Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir per WhatsApp – am besten direkt nach dem Unfall oder sobald die Unfallaufnahme abgeschlossen ist. Ich bin rund um die Uhr erreichbar.
Schritt 2: Erstberatung. In einem kurzen Gespräch kläre ich mit Ihnen den Sachverhalt. Wer hat den Unfall verursacht? Liegt ein Polizeibericht vor? Haben Sie bereits mit der gegnerischen Versicherung gesprochen? Ich sage Ihnen, welche Schritte jetzt wichtig sind.
Schritt 3: Fahrzeugbesichtigung. Ich komme zu Ihnen – an den Unfallort, zu Ihrer Werkstatt oder nach Hause. Die Besichtigung ist gründlich und dauert 30 bis 60 Minuten.
Schritt 4: Gutachtenerstellung. Innerhalb von 24 bis 48 Stunden erhalten Sie Ihr Haftpflichtgutachten als PDF – vollständig, rechtssicher und gerichtsfest.
Schritt 5: Regulierung. Sie oder Ihr Anwalt senden das Gutachten an die gegnerische Versicherung. Bei Rückfragen stehe ich als Gutachter zur Verfügung.
Warum Sie bei mir richtig sind
Unabhängigkeit ist mein Geschäftsmodell
Ich arbeite niemals im Auftrag von Versicherungen. Das ist keine Marketing-Floskel, sondern die Grundlage meiner Arbeit. Nur so kann ich garantieren, dass mein Gutachten ausschließlich Ihre Interessen widerspiegelt.
Erfahrung mit Haftpflichtregulierung
Ich kenne die Regulierungspraxis der großen Versicherungsgesellschaften. Ich weiß, welche Positionen typischerweise gekürzt werden, und baue mein Gutachten entsprechend auf.
Netzwerk für Ihre Schadensabwicklung
Bei Bedarf vermittle ich Ihnen einen erfahrenen Anwalt für Verkehrsrecht, der Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung durchsetzt. Außerdem empfehle ich Ihnen eine qualifizierte Werkstatt in Ihrer Nähe und organisiere auf Wunsch einen Mietwagen. Komplettservice aus einer Hand – damit Sie sich um nichts kümmern müssen.
24 Stunden erreichbar
Ein Unfall wartet nicht auf Geschäftszeiten. Deshalb erreichen Sie mich telefonisch und per WhatsApp rund um die Uhr – auch abends, am Wochenende und an Feiertagen. Je schneller Sie nach dem Unfall handeln, desto besser für Ihre Ansprüche.
Wissen & Antworten
Häufig gestellte Fragen
Darf ich einen eigenen Gutachter wählen?
Was tun, wenn die Versicherung mein Gutachten ablehnt?
Kommen Sie auch zu mir nach Hause oder zur Werkstatt?
Was bedeutet 'unabhängiger' Sachverständiger?
Sind Sie wirklich 24 Stunden erreichbar?
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